Schul- und Hausordnung

SCHUL- UND HAUSORDNUNG DES SCHEFFEL-GYMNASIUMS BAD SÄCKINGEN - 10.05.2022

Präambel

Als Schulgemeinschaft ist es uns ein Anliegen, unser Zusammenleben an der Schule so zu gestalten, dass sich jeder geachtet fühlt und gute Voraussetzungen dafür findet, seine Fähigkeiten zu entfalten. Deshalb tragen wir gemeinsam Verantwortung für eine freundliche Atmosphäre und einen gewaltfreien, respektvollen Umgang miteinander und mit unserer Umwelt. Unsere Schul- und Hausordnung ist dafür die Grundlage.

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1. A L L G E M E I N

1.1 Hausrecht
Der Schulleiter / die Schulleiterin übt das Hausrecht aus. Er / sie hat die interne Entscheidungsbefugnis und vertritt die Schule nach außen.

1.2 Verhalten an der Schule
Wir nehmen aufeinander Rücksicht, indem wir nicht drängeln, rennen und lärmen, sondern uns angemessen verhalten. Konflikte werden im Gespräch gelöst. Wir respektieren einander und verzichten auf jegliche Gewalt. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist nicht erlaubt.

1.3 Sorgfaltspflicht
Wir halten das Schulgebäude und -gelände in Ordnung und gehen sorgsam mit der Einrichtung um. Unseren Müll entsorgen wir selbst. Ebenso sorgsam kümmern wir uns um die uns anvertrauten Schulbücher und Unterrichtsmaterialien, um sie unbeschadet an nachfolgende Schülerinnen und Schüler weitergeben zu können.

1.4 Aufsicht
Die Lehrerinnen und Lehrer übernehmen für die Dauer des Aufenthaltes in der Schule und während aller schulischen Veranstaltungen die Aufsicht und geben die notwendigen Anweisungen.

1.5 Verlassen des Schulgeländes
Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, in Freistunden und in den Pausen nur auf dem Schulgelände aufhalten.
Nur in dringenden Fällen können während der Unterrichtszeit die Fachlehrkräfte, während der großen Pause die aufsichtführenden Lehrkräfte das Verlassen des Schulgeländes erlauben.
Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse dürfen in Freistunden das Schulgelände verlassen, nicht aber während der großen Pause.
In Freistunden und während der Mittagspause stehen den Schülerinnen und Schülern Aufenthaltsräume zur Verfügung. Sie verhalten sich im Schulhaus und auf dem Schulgelände so, dass der laufende Unterricht nicht gestört wird.

1.6 Versicherungsschutz

Der gesetzliche Versicherungsschutz ist während der Schulzeit nur auf dem Schulgelände und auf dem unmittelbaren Schulweg von zu Hause oder nach Hause gegeben.


1.7 Entschuldigungsverfahren

1.7.1. Allgemein
• Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule (bevorzugt über die Homepage mit dem Online-Krankmeldungsbutton) im Laufe des Vormittags, wenn ihr Kind nicht zum Unterricht kommen kann. Darüber hinaus informieren sie die Klassenleitung am dritten Fehltag per E-Mail über das Fehlen.
• Wenn eine Schülerin / ein Schüler nach einer Fehlzeit an die Schule zurückkehrt, legt sie / er sofort und unaufgefordert eine datierte Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten vor.
• Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich selbst entschuldigen.

1.7.2 Kursstufe
• Schülerinnen und Schüler, die aus wichtigen Gründen fehlen, müssen sich bei der Tutorin / beim Tutor spätestens am dritten Fehltag schriftlich entschuldigen (per E-Mail oder mit datiertem Schriftstück).
• Schülerinnen und Schüler, die eine Klausur versäumen, müssen sich spätestens am dritten Schultag nach dem Klausurtermin bei der betroffenen Lehrkraft und bei der Tutorin / beim Tutor schriftlich entschuldigen (per E-Mail oder datiertem Schriftstück).
• Liegen die Entschuldigungen nicht vor, kann das Fehlen als unentschuldigt gelten. (Eintrag in die Liste „unentschuldigte Fehltage“ bzw. 0 Punkte in Klausur).

1.8 Unterrichtsbefreiung und Beurlaubungen
Eine Unterrichtsbefreiung oder Beurlaubung genehmigt auf Antrag
- für eine Unterrichtsstunde die zuständige Fachlehrerin / der zuständige Fachlehrer,
- für bis zu zwei Tage die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer und
- darüber hinaus der Schulleiter / die Schulleiterin.
Für Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien ist der Schulleiter / die Schulleiterin zuständig. Solche Beurlaubungsgesuche werden der Klassenleitung vorgelegt, die diese an die Schulleitung weiterleitet.


2. H A U S O R D N U N G

2.1 Aufenthalt an der Schule

2.1.1 Wir verhalten uns grundsätzlich so, dass weder unsere eigene Sicherheit noch die anderer gefährdet wird.

2.1.2 Das Hauptgebäude wird 5 Minuten nach Ankunft der ersten öffentlichen Verkehrsmittel geöffnet. Schülerinnen und Schüler begeben sich bis zur Öffnung der Klassenzimmer in die ihnen zugewiesenen Aufenthaltsräume.
Auswärtige Schülerinnen und Schüler können sich bei längeren Wartezeiten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss in den ihnen näher bezeichneten Räumen aufhalten.

2.1.3 Bei Nachmittagsunterricht halten sich die Schülerinnen und Schüler während der Mittagspause in den dafür ausgewiesenen Räumen auf.

2.1.4 Alle Fachräume und die Sporthallen dürfen nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden.


2.2 Verhalten bei Unterrichtsschluss
Alle Schülerinnen und Schüler verlassen nach ihrer letzten Unterrichtsstunde das Haus. Vorher stellen sie die Stühle auf die Tische, löschen das Licht, schließen die Fenster und sorgen für Sauberkeit.

2.3 Aufenthalt in der Mensa
Schülerinnen und Schülern ab der 9. Klasse ist während Freistunden der Aufenthalt in der Mensa zum Verzehr dort gekaufter Speisen und Getränke gestattet.

2.4 Haftungsausschluss und Fundsachen
Für Fahrzeuge, Kleider, Wertsachen usw. können weder die Schule noch die Stadt als Schulträger Haftung übernehmen. Verluste und Beschädigungen jeder Art sind umgehend zu melden. Fundgegenstände werden im Sekretariat abgegeben.

2.5 Fahrräder, Mopeds und Autos
Fahrräder und Mopeds werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und gesichert. Mopeds werden erst an der Straße im öffentlichen Verkehrsraum gestartet. Die Zufahrt zum Schulgelände mit dem PKW und das Parken dort von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr ist nur mit Berechtigungsausweis möglich.

2.6 Rauchverbot
Das gesamte Schulgebäude und -gelände ist rauchfrei.

2.7 Benutzung von Handys und anderen elektronischen Medien
Handys und andere elektronische Medien dürfen nur nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft benutzt werden und bleiben ansonsten ausgeschaltet und weggepackt. Die Persönlichkeitsrechte aller am Schulleben Beteiligten sind zu schützen.
Fachlehrkräfte können die Nutzung von Smartphones zu unterrichtlichen Zwecken in der jeweiligen Unterrichtsstunde erlauben.
Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist die Nutzung von elektronischen Datenträgern (Handy) auf dem Außengelände, im Sofaraum und im Glaskasten (R. 129) vor der 1. Stunde und in der Mittagspause erlaubt, in Freistunden nur im Sofaraum und im Glaskasten.
Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10 ist die Nutzung von elektronischen Datenträgern (Handy) auf dem Außengelände und im Aufenthaltsraum (R. 125) vor der 1. Stunde und in der Mittagspause erlaubt.
In der großen Pause ist Schülerinnen und Schülern die Benutzung von elektronischen Datenträgern (Handy) nicht gestattet.

2.8 Nachhaltigkeit
Um die Umwelt zu schonen, sollen an der Schule
• alle Möglichkeiten zur Energie-Einsparung beachtet und genutzt werden
• Umweltschutzpapier und -hefte verwendet werden
• alle geeigneten Abfälle einer Wiederverwertung zugeführt werden
• wiederverwertbare Nahrungsbehälter genutzt werden
• bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen spülbares Geschirr und Besteck verwendet werden

2.9 Klassendienste

2.9.1 Der Tafeldienst sorgt dafür, dass die Tafel am Ende der Stunde gewischt wird. Er kümmert sich im Bedarfsfall um einen Schwamm (Hausmeister).

2.9.2 Die Umweltsprecherinnen/Umweltsprecher haben die Aufgabe, in den Pausen die Zimmer zu lüften, das Licht zu löschen, wenn das Zimmer für längere Zeit verlassen wird, und das im Klassenraum anfallende Altpapier zu entsorgen.

2.9.3 Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht im Klassenzimmer ist, fragt die Klassensprecherin / der Klassensprecher im Lehrerzimmer nach.

2.9.4 Schülerinnen und Schüler, die für den Kartendienst verantwortlich sind, holen die Karten während der Pause und bringen sie sofort nach der Stunde zurück.

2.9.5 Der Hofdienst säubert die Höfe ab 10.30 Uhr zügig und kehrt spätestens um 10.45 Uhr leise in den Unterricht zurück.


3. P A U S E N O R D N U N G

3.1 Pausenbeginn und Anwesenheitspflicht
Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenzimmer oder Fachräume und begeben sich in den Pausenhof. Während der Pausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler (auch die der Kursstufe) auf dem Schulgelände.

3.2 Pausengelände
Das Pausengelände erstreckt sich auf das Gebiet zwischen der Friedrichstrasse, der Unteren Flüh, dem Südrand des Scheffelparks und der Fluchtlinie der östlichen Grenze des Schulsportgeländes. Der Lehrerparkplatz ist ausgeschlossen.

3.3 Mediathek
Der Aufenthalt in der Mediathek ist zur Ausleihe und zum Arbeiten erlaubt, sofern eine Aufsicht anwesend ist.

3.4 Toiletten
In den großen Pausen stehen nur die Toiletten im Neubau zur Verfügung. Fünf Minuten vor Ende der großen Pausen dürfen auf dem Weg zum Unterrichtsraum wieder alle Toiletten benutzt werden.

3.5 Regelung für die Kursstufe
Auch Kursstufenschülerinnen und Kursstufenschüler bleiben während der Pausen auf dem Schulgelände, selbst wenn sich eine Freistunde anschließt. Sie dürfen sich während der Pausen auch in den ausgewiesenen Gemeinschaftsräumen aufhalten.

3.6 Regen und Schnee
Bei starkem Regen oder Schnee steht das Erdgeschoss als Aufenthaltsort zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen werden bei entsprechender Witterung keine Schneebälle geworfen.

3.7 Parkplatz
Das Befahren des Schulgeländes ist während der Pausen aus Sicherheitsgründen untersagt.

3.8 Raumwechsel
Bei einem Raumwechsel zwischen 2. und 3. Stunde sowie der 4. und 5. Stunde wird die Schultasche erst am Pausenende (1. Klingeln, 10.30 Uhr) zum neuen Raum gebracht.


Ri 14.09.2022



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